Aufgaben-Detailansicht
Kommunale Bäder; Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Verwandte Leistungen
Stand: 19.03.2019
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Folgende Mitarbeiter sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Herr Hellmeier | 08621 8006-12 | 15 |
