Rechtliche Hinweise für rechtsverbindliche Bauleitpläne in der Internetfassung

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

 

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Tacherting einsehen.

 

Die Sammlung ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bauleitpläne werden sukzessive ergänzt.

 


Der Verweis auf die Originalpläne ist insbesondere in folgenden Fällen begründet:

Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei

Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.

 

Fehlerquelle verblasste Farben

Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.

 

Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen

Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

 

Gerichtliche Verfahren

Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bauleitpläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren erhalten Sie bei der Bauverwaltung im Rathaus Tacherting während der üblichen Dienststunden.

 

Weitere Rechtsvorschriften können gelten

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Garagen- und Stellplatzsatzung, die Einfriedungssatzung und viele mehr.
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

 

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Im Rathaus erhalten Sie Auskünfte zu Bauleitplänen im Bauamt Tacherting während der üblichen Dienststunden.

 

 

Hier geht´s zur Übersicht der hinterlegten Bauleitplanungsunterlagen