Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Tacherting

Grossansicht in neuem Fenster: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Tacherting als BildDie Aufgabe eines Flächennutzungsplanes ist es, als vorbereitender Bauleitplan die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan ist für das Planungsgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

 

Im kommunalen Planungssystem übernimmt der Flächennutzungsplan drei wesentliche Funktionen:

 

  1. Er führt sämtliche Planungen für das Gemeindegebiet zusammen und muss diese ggf. zu Ausgleich bringen d.h., er erfüllt soweit Koordinationsfunktion.
  2. Er bestimmt den Standort der einzelnen Nutzungen im Gemeindegebiet.
  3. Er stellt sämtliche flächenrelevanten Aussagen in einem Planwerk übersichtlich zusammen und erhält so Informationsfunktion.

 

Flächennutzungspläne sind für die einzelnen Grundstücksbesitzer nicht verbindlich, sie binden jedoch an der Aufstellung beteiligte öffentliche Planungsträger,  die den Plänen nicht widersprochen haben und sind auch für die Gemeinde beschlossenes Verwaltungsprogramm.

 

Der Flächennutzungsplan kann und muss im Bedarfsfall auch geändert werden, um ihn den zeitgemäßen bauplanungsbedingten Ansprüchen entsprechend anzupassen. Im vorliegenden Fall bestehen auch bereits entsprechende Änderungen (s. Anhänge).

Vollständige Aufstellung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet Tacherting

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  • Stand: 22.12.2010

weiterführendes PDF: 00 - Flächennutzungsplan vom 10.11.2004 00 - Flächennutzungsplan vom 10.11.2004

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  • Stand: 02.12.2011
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  • Stand: 11.12.2017
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  • Stand: 16.04.2020