Internetwahlschein für die Landratswahl am 29.06.2025

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Online-Internetwahlschein.

 

 

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.)

 

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.

 

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.

 

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

 

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).

 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

 

Zur Antragstellung klicken Sie auf den unten angeführten Link.

 

 

https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9189149

 

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusendung bzw. Aushändigung der beantragten Briefwahlunterlagen erst dann erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist daher erst ab dem 02. Juni 2025 sinnvoll.

 

Ihr Wahlamt
Tacherting