Aufstellung des qual. Bebauungsplanes „Grundner Feld II – Wohnen mit Bildungscampus“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des qual. Bebauungsplanes "Grundner Feld II - Wohnen mit Bildungscampus" gem. § 30 Abs. 1 BauGB auf den Grundstücken Flnr. 140 und 140/13 Gmkg. Tacherting; Bekanntmachung über die Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 die erneute Aufstellung des o.g. qual. Bebauungsplanes beschlossen, dem Plankonzept in seiner Sitzung am 19.02.2026 zugestimmt und zugleich diesen Planentwurf i.d.F. vom 19.02.2026 gebilligt sowie seine Auslegung beschlossen.

 

Damit soll auf einer Teilfläche dieses Baugebietes das künftige Gebäude der Grund- und Mittelschule Tacherting als auch der Neubau einer Kindertageseinrichtung realisiert und die restlich verbliebenen Flächen weiterhin einer Wohnbebauung zugeführt werden.

 

Der künftige Geltungsbereich dieses Bebauungsplans betrifft die Grundstücke Flnr. 140 und 140/13 der Gemarkung Tacherting mit einer Gesamtgröße von 2,121 ha und ist im Wesentlichen umgrenzt

 

  • im Norden durch das Grundstück Flnr. 689 (Römerstraße),
  • im Osten durch das Grundstück Flnr. 104 (Bahnlinie Traunstein-Garching),
  • im Süden durch die Grundstücke Flnr. 150/10, 150/11, 150/78, 150/62 (Bajuwarenstraße),150/13, 150/15, 150/16, 150/79, 150/72,
  • im Westen durch die Grundstücke Flnr. 143 (Landwirtschaft), 150/63 (Stichstraße Bajuwarenstraße), 150/79, 150/33, alle Gmkg. Tacherting.

Der künftige Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Planentwurf und Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Der vom Gemeinderat am 19.02.2026 gebilligte Planentwurf sowie die Begründung und der dazugehörige Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 19.02.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 17.03.2026 bis 16.04.2026 im Rathaus in 83342 Tacherting, Trostberger Str. 9, Zi.-Nr. 17, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken unter der eMail-Adresse christian.fellner@tacherting.de, können jedoch insbesondere auch in der Zeit während der allgemeinen Dienststunden an o.g. Stelle vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor (s. Anlage).

 

Im Hinblick auf die betroffenen Belange des Immissionsschutzes (Schallschutz im Hochbau) wird die der Planung zugrunde gelegte DIN 4109-1:2018-01, hinsichtlich Schutz des Bodens die DIN 18915 sowie hinsichtlich Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen die DIN 18920 mit den Unterlagen ausgelegt.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in dieser Entwurfsplanung berücksichtigt wurden.

 

Tacherting, 27. Februar 2026

GEMEINDE TACHERTING

Werner Disterer, Erster Bürgermeister