Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen

Immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer entscheiden sich bei der Heizung für eine Luft-Wärmepumpe. Jedoch sind viele Geräte für enge Wohnbebauungssituationen zu laut. Deshalb kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. 

 

Das Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr beurteilt baurechtlich, wonach Luftwärmepumpen üblicherweise (also mit üblichen Maßen) nicht als Gebäude gelten und auch keine gebäudeähnliche Wirkung haben. Daher sind übliche Luftwärmepumpen nicht abstandsflächenrelevant i.S.d. Art. 6 BayBO.

 

Allerdings muss der Betreiber einer solchen Luftwärmepumpe im Hinblick auf den Abstand zu Nachbargrenzen beachten, dass von der Pumpe Lärmimmissionen ausgehen können, die zu einer Störung des Nachbarn führen könnten. Der Nachbar hätte dann ggf. zivilrechtliche Abwehransprüche.

 

Das beil. Merkblatt des Bayer. Landesamtes für Umwelt soll Ihnen hierzu nun weitere Informationen für eine ruhige Nachbarschaft vermitteln.