Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Sanierungsgebiete Ortsmitte Emertsham und Ortsmitte Tacherting

Zweck von Sanierungsgebieten ist es, städtebauliche Missstände zu verbessern oder zu beseitigen. In der Sanierungssatzung sind die betroffenen Grundstücke konkret erfasst. Die Gemeinde Tacherting weist aufgrund der Ergebnisse des ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) für Teile von Emertsham und Tacherting Sanierungsgebiete aus. Die darin liegenden Grundstücke werden mit einem sog. Sanierungsvermerk im Grundbuch versehen. Die Rechtsgrundlage zur Eintragung des Sanierungsvermerkes ist gemäß § 143 Abs. 2 Satz 1 u. 2 BauGB verpflichtend. 

 

Darüber erhalten die Eigentümer eine entsprechende Nachricht vom Grundbuchamt. Diese Sanierungsvermerke können theoretisch negative, aber vor allem auch positive Aspekte zur Folge haben.

 

Die Hauptsorgen der Eigentümer, später ggfls. einen Wertausgleich dafür zahlen zu müssen, dass das ganze Sanierungsgebiet durch die Sanierungsmaßnahmen eine wertsteigernde Aufwertung erfährt, ist in der Gemeinde Tacherting unbegründet. Der Gemeinderat hat bewusst gerade den Weg gewählt, der diese Wertausgleiche ausschließt.

 

Zu beachten ist zukünftig, dass bestimmte Maßnahmen einer gesonderten Zustimmung der Gemeinde bedürfen. Dazu wird noch ein Leitfaden erarbeitet, der es ermöglicht, leicht zu entscheiden, was mit und was ohne Zustimmung der Gemeinde gemacht werden darf.

 

Die Lage im Sanierungsgebiet kann aber Vorteile haben, da unter bestimmten Umständen z.B. erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich sind, die einen eigenen Anreiz zur Sanierung darstellen können. Dafür ist eine gesonderte Bescheinigung der Gemeinde erforderlich, in der u.a. die Lage im Sanierungsgebiet und die Einhaltung der Ziele der Sanierungssatzung bestätigt werden.

 

Weitere Informationen werden Sie zukünftig auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus & Service>Bauen und Umwelt>Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) finden.