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Gemeinde Tacherting | Online: https://www.tacherting.de/
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Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Landratsamt | 0861 58-0 |