Erteilung einer Plangenehmigung für die Herstellung eines Gewässers durch Nasskiesabbau in Wiesmühl/Alz; Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss

Vorhaben des Herrn Benno Wieser, Wiesmühl a.d. Alz 14, 84549 Engelsberg zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Herstellung eines Gewässers durch Kiesnassabbau auf den Grundstücken Flnr. 1314 bis 1320 der Gmkg. Feichten/Alz, Flnr. 421, 424 und 428  der Gmkg. Engelsberg und Flnr. 275 der Gmkg. Tacherting; Erteilung und Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamts Altötting vom 30.08.2024

Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist die Herstellung eines dauerhaften Gewässers als Natursee durch Kiesnassabbau. Das Vorhaben beinhaltet den Kiesabbau (im Trockenverfahren und anschließend im Nassverfahren bzw. nass und trocken parallel) sowie die Herstellung eines Natursees ohne intensive Nutzung wie z.B. Fischzucht oder Badebetrieb. Die Anbindung der Abbaustelle erfolgt über die Kreisstraßen TS 9 und AÖ 23. Zweck des Vorhabens ist die Errichtung eines dauerhaften Gewässers auf vormals überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen durch den Abbau des am Standort oberflächennah vorhandenen Kieses bis zum Grundwasserstauer. Das entstehende Gewässer soll als reiner Natursee ohne intensive Folgenutzung angelegt werden.

 

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten genehmigten Plans liegen in der Zeit vom 25.09.2024 bis einschließlich 08.10.2024 im Rathaus der Gde. Tacherting, Trostberger Str. 9, Zi.-Nr. 17 im OG, 83342 Tacherting, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse Wasserrecht; Bekanntmachung zur Herstellung eines Gewässers durch Nasskiesabbau des Herrn B. Wieser | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)

bereitgestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den Betroffenen zugestellt, denen er nicht individuell zugestellt worden ist. 

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (08.11.2024) von den Betroffenen schriftlich beim Landratsamt Altötting, Sachgebiet 21, Bahnhofstr. 13, 84503 Altötting angefordert werden. 

 

Es wird gebeten, bei gewünschter persönlicher Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus Tacherting vorab einen Termin zu vereinbaren (Hr. Fellner, Tel. 08621/8006-22, eMail: christian.fellner@tacherting.de).