Zum 01.01.2019 wurden die Bestattungsgebühren wie folgt geändert:
Die Gebühr für die Grabherstellung beträgt:
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- für das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (Normallage)
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433,00 € |
- für das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (Tieflage)
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473,00 € |
- für das Öffnen und Schließen eines Urnengrabes oder einer Urnennische
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248,00 € |
Die Gebühr für den Beerdigungsdienst beträgt:
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- für den Leichenträger bei Beerdigung (je Träger)
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28,00 € |
- für den Leichenträger bei Beisetzung oder Überführung (je Träger)
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23,00 € |
- für den Träger bei Urnenbeisetzung (je Träger)
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17,00 € |
- für das Abtragen und Herrichten eines Grabhügels nach der Bestattung
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85,00 € |
- für das Verlegen von Grabplatten nach einer erfolgten Bestattung
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34,00 € |
Die Gebühr für die Exhumierung und Umbettung beträgt:
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- für das Öffnen und Schließen eines Grabes anlässlich und inkl. einer Exhumierung (innerhalb des Friedhofs)
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633,00 € |
- für die Beisetzung in einem Grab nach Exhumierung von und nach anderen Orten
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503,00 € |
Die Gebühr für den Überführungsraum beträgt:
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- für die Benutzung des Überführungsraums
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96,00 € |